Vor Kurzem habe ich einen Antrag zum Ausbau der flächendeckenden Versorgung durch HIV-Schwerpunktpraxen und Praxen mit PreP-Zulassung in Bayern gestellt.
Ich habe die Staatsregierung darin aufgefordert
1. die flächendeckende Versorgung durch HIV–Schwerpunktpraxen nach § 135 Abs. 2
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zu unterstützen und Kapazitäten in allen
Regionen schaffen, unter anderem durch eine Verpflichtung der Universitätsklini-
ken, diese Gesundheitsleistungen anzubieten,
2. für mehr Sensibilisierung über die Möglichkeit und Bedingungen der Prä–Expositions–Prophylaxe (Vorsorge vor einem möglichen HIV–Kontakt, PrEP) und Kompetenzaufbau in der Ärzteschaft (auch unter der Einbindung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns) zu sorgen, zum Beispiel durch die Förderung der flächendeckenden Versorgung durch Ärztinnen und Ärzte mit PrEP–Zulassung gemäß § 20jSGB V.