Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN. Nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, das Regierungshandeln oder die Einflussnahme durch Lobbyist*innen, sondern auch persönlich ist mir Transparenz ein Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Landtagsabgeordneter geht.
Die in der Übersicht aufgeführten Zahlungen gelten für den Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2024.
Abgeordnetenentschädigung (Diät)
Laut Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine monatliche Entschädigung von derzeit 9.786 Euro (ab 01.07.2024). Diese Entschädigung unterliegt natürlich nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht. Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches.
Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen in Bayern. Die prozentuale Veränderung des Index ermittelt das Landesamt für Statistik. Folglich kann es auch zu einer negativen Anpassung, wie beispielsweise während der Corona-Pandemie geschehen, kommen.
Aufwandsentschädigung
Als stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses erhalte ich für den zusätzlichen Arbeitsaufwand eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 383 Euro monatlich. Diese Aufwandsentschädigung ist in Artikel 6 (6) d) BayAbgG geregelt und gilt für alle stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Landtag.
Weitere Mandate und Tätigkeiten
Der Landtag hat mich zu Beginn des Jahres 2020 als stellvertretendes Mitglied in den Europäischen Ausschuss der Regionen entsandt. Diese Mitgliedschaft ist mit dem Landtagsmandat gekoppelt. Eine regelmäßige Entschädigung wird hierfür nicht gezahlt. Lediglich für die einzelnen Sitzungen in Brüssel werden Reisekosten erstattet und ein Tagegeld gezahlt, um Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu decken.
Die einzige weitere Tätigkeit, die über eine einfache Vereinsmitgliedschaft hinausgeht, ist meine Mitgliedschaft im Kuratorium des Max-Planck-Instituts für Physik in München. Diese Tätigkeit, die ein bis zwei Sitzungen im Jahr umfasst, erfolgt rein ehrenamtlich.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung kann nur funktionieren, wenn auch Gesunde und Gutverdiener dieser angehören, auch wenn sie es auf Grund der Höhe ihres Einkommens nicht müssten. Deshalb bin ich freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierfür muss ich den Höchstbetrag meiner gesetzlichen Krankenversicherung von monatlich 749,81 Euro von meinen Diäten entrichten. Hierfür erhalte ich einen Zuschuss von 50% bzw. 374,91 € monatlich vom Landtagsamt. Zum Beitrag zur Pflegeversicherung von monatlich 159,64 € erhalte ich ebenso einen 50%-Zuschuss, bzw. 73,77 € monatlich vom Landtagsamt (der 0,25%-Zuschlag zur Pflegeversicherung ist nicht zuschussfähig).
Die Kostenpauschale
Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Artikel 6 (2) BayAbgG von derzeit 4.227 Euro (ab 01.07.2024). Diese Pauschale verwende ich für:
- Miete und Ausstattung meines Stimmkreisbüros im Münchner Süden (Implerstr. 66)
- Büroausstattung und Büromaterial meines Büros im Landtag (Druckkosten, Porto, Webhosting, Ausstattung für meine Mitarbeitenden)
- Büroausstattung und Büromaterial in meiner Privatwohnung
- Informationsveranstaltungen über meine parlamentarische Arbeit (Druckkosten, Raummieten, Anzeigen, Plakate, …)
- mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten sowie Übernachtungskosten (Fahrten mit der Bahn innerhalb Bayerns sind gem. Art. 31 der Verfassung kostenfrei für Abgeordnete)
- weitere mandatsbedingte Mehrausgaben wie z.B. erhöhte Ausgaben für Kleidung oder auswärtige Verpflegung
Mandatsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“.
Anpassung der Kostenpauschale
Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Die Vorschriften für die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der Kostenpauschale bestehen analog zu den Vorgaben bezüglich der Entschädigung. Bei Fernbleiben von einer Sitzung oder Abstimmung wird die Kostenpauschale jedoch wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 € und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 € abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 €, maximal aber 100 € pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.
Beteiligungen
Mein Vermögen investiere ich auch in Beteiligungen an Unternehmen. Hierbei achte ich darauf, dass diese Unternehmen nachhaltig agieren. Meine Beteiligungen in Form von Aktien oder Genossenschaftsanteilen machen jeweils einen unwesentlichen Anteil am Stammkapital der Unternehmen aus. Ein relevanter Einfluss auf die Geschäftsführung besteht nicht, aufgrund der geringen Beteiligungsquoten sind die Beteiligungen auch nach dem neuen Abgeordnetengesetz nicht anzeigepflichtig.
Darüber hinaus bin ich in Form von Genussrechten an einigen nachhaltig agierenden Unternehmen beteiligt. Die Beteiligung ist so ausgestaltet, dass ich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben kann und an Entscheidungen der Gesellschafter nicht beteiligt bin. Genussrechtsbeteiligungen halte ich derzeit an folgenden Unternehmen:
- Hans und Volkmar Spielberger KG (Biomühle)
- Münchner Girgbräu GmbH (Biobrauerei Haderner Bräu)
- Ökoring Handels GmbH (Biogroßhandel)