»Das Gutachten zur AfD des Bundesamtes für Verfassungsschutz liegt dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz seit Freitag vor und wird gerade ausgewertet. Auf Basis der Auswertung wird sich die Beurteilung der AfD durch den bayerischen Verfassungsschutz neu ausrichten. Schon jetzt ist klar, dass die Beobachtung der AfD eher ausgeweitet wird.
Im Innenausschuss des Landtags gibt der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Manfred Hauser, bekannt, dass die Zahl der unter Beobachtung stehenden AfD-Landtagsabgeordneten erhöht worden sei. Momentan stehen zwei AfD-Abgeordnete unter Beobachtung, ein weiterer Abgeordneter der AfD wird gerade hinsichtlich einer möglichen Beobachtung überprüft.
Für Bayerns Verfassungsschützer gelten bei der Beobachtung von Abgeordneten hohe Hürden. 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Grenzen zur Beobachtung von Mandatsträgern in einer Grundsatzentscheidung definiert, damals ging es um den Linken-Politiker Bodo Ramelow.
Kurz gesagt, die Mandatsträger müssen ihr Abgeordnetenmandat missbrauchen und die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen, um beobachtet zu werden. Dies wurde in Bayern bisher dem AfD-Abgeordneten Franz Schmid aus Neu-Ulm zur Last gelegt. Seit gut einer Woche ist ein weiterer AfD-Abgeordneter unter Beobachtung der Verfassungsschützer, zuvor war er auf eine mögliche Beobachtung hin überprüft worden.
Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern Konsequenzen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst. Dazu müsse die AfD jetzt ins "Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen" aufgenommen werden, so der stellvertretende Vorsitzende im Innenausschuss, Florian Siekmann (Grüne). Nicht zuletzt wollen die Grünen wissen, "welche rechtlichen und disziplinarischen Konsequenzen sich jetzt für Einstellung und Verbleib von Beamtinnen und Beamten, Referendarinnen und Referendaren sowie anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst ergeben, sofern diese Mitglieder in der AfD sind". Auch stelle sich die Frage, so Innenexperte Siekmann, wie die Staatsregierung Sicherheitsbehörden vor Amtsträgern mit AfD-Mitgliedschaft schützen wolle.
Bayerns Verfassungsschützer prüfen gerade mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst. Wichtig dafür ist das aktuelle Gutachten zur AfD des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die AfD in Bayern äußere sich immer wieder diffamierend und verächtlich gegenüber staatlichen Institutionen oder Amtsträgern mit dem Ziel, das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat zu untergraben, so der CSU-Politiker Kirchner. Die Hauptvorwürfe gegen die AfD in Bayern von Innenstaatssekretär Kirchner am Mittwoch im Landtag: "Pauschale Herabwürdigungen von Menschen mit Migrationshintergrund", "rassische Etikettierungen aufgrund von Hautfarbe" und "tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung".«
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