»Für die Beobachtung einzelner Abgeordneter durch den Verfassungsschutz gelten besondere Hürden. Die Maßnahme ist nur beim Verdacht zulässig, dass ein Abgeordneter sein Mandat „zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft“. Auf dieser Grundlage beobachtete Bayerns Verfassungsschutz bislang einen Landtagsabgeordneten der AfD: Franz Schmid aus Neu-Ulm. Jetzt ist seit Ende April eine zweite Person in der AfD-Fraktion hinzugekommen, bei einer dritten wird das außerdem geprüft.
Die Folgen der Neueinstufung für die staatliche Parteienfinanzierung oder für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst werden nach Kirchners Worten geprüft. Es werde aber „keinen Automatismus“ geben. Florian Siekmann (Grüne) forderte, dass die AfD in Bayern umgehend in das „Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen“ aufgenommen werden müsse. Die Partei sei schließlich „Dreh- und Angelpunkt“ im gesamten rechtsextremen Umfeld.«
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