Das neue Cannabis-Gesetz gewährt Amnestie für frühere Vergehen, die inzwischen nicht mehr geahndet werden – in den Polizei-Datenbanken sind sie aber oft noch gespeichert. Ein Unding, wie ich finde:
»Der laute Protest aus Bayern hat nichts genützt, seit April ist der Besitz und Konsum von Cannabis teilweise legal. Die inzwischen gescheiterte Ampel-Regierung hat das beschlossen und auch wenn Bayerns Staatsregierung es Konsumenten weiterhin so schwer wie möglich machen möchte, so gilt das Cannabis-Gesetz auch im Freistaat. Unter anderem ist der Besitz bis zu 25 Gramm Marihuana damit straffrei. Das hat außerdem zur Folge, dass eine Amnestie erhält, wer vor dem 1. April mit einer Menge erwischt wurde, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar ist. Entsprechende Einträge im Bundeszentralregister können auf Antrag gelöscht werden.
Allerdings sind solche Vergehen oft auch in den Datenbanken der bayerischen Polizei gespeichert. Das könnte nun dazu führen, dass frühere Sünder bei Kontrollen auch heute strenger überprüft werden, befürchten Kritiker.
Ein solcher ist der Grünen-Landtagsabgeordnete Florian Siekmann. Er fordert: Polizei-Datenbanken sollten so aufgebaut sein, „dass Delikte automatisiert gelöscht werden, wenn sie nicht länger polizeirelevant sind“. So dürfe die Polizei Daten nicht nach Belieben speichern, sondern brauche gute Gründe, etwa wenn es dazu diene, weitere Taten zu verhindern. „Wenn der Grund für das Speichern – die Strafbarkeit in der Vergangenheit – weggefallen ist, dann gibt es keinen Grund, warum es weiter gespeichert werden sollte“, sagt er am Telefon. In einer schriftlichen Anfrage an das Innenministerium wollte er deshalb wissen, wie viele Cannabis-Vergehen in den Datenbanken der Polizei vermerkt sind – und was mit ihnen passiert.«
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