»Wenn irgendwo in Bayern der Katastrophenfall geübt wird, erhalten Ehrenamtliche des Technischen Hilfswerks THW und der Freiwilligen Feuerwehr vom Arbeitgeber eine Freistellung und Lohnfortzahlung – nicht aber Ehrenamtliche der Wasserwacht oder der Rettungsdienste. Engagierte der Johanniter, Malteser, des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) oder des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) müssen bei Großübungen, die nicht vom Landkreis, sondern von ihnen selbst oder gemeinsam organisiert werden, eigens Urlaub nehmen. Das Gleiche gilt für Termine in der Aus- und Fortbildung. Hier sieht das BRK Nachholbedarf in Bayern.
Die Grünen im Landtag fordern deshalb, alle Helfer gesetzlich gleichzustellen, sie legten bereits einen Gesetzesentwurf vor. Dieser fand im Landtag allerdings keine Mehrheit. Der Grünen-Abgeordnete Florian Siekmann kritisiert die Staatsregierung: "Unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Bayern leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit – ob bei Hochwasser, großen Unfällen oder anderen Katastrophen. Die derzeitige Benachteiligung ist ungerecht und muss endlich beendet werden."«
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