Bayerns Polizei darf nur unter bestimmten Bedingungen schon bei "drohender Gefahr" einschreiten: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigt zwar die "Generalklausel" im Polizeiaufgabengesetz, macht aber klare Vorgaben.
»Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze sprach von einem "guter Tag" für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern. "Dieses Urteil stärkt ihre Grundrechte und schiebt der bürgerrechtsfeindlichen Politik der CSU einen Riegel vor." Für die Grünen sei die Entscheidung ein Erfolg, für Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine Niederlage.
Der Innenexperte der Grünen-Fraktion, Florian Siekmann, betonte, der CSU-Versuch, schwerste Grundrechtseingriffe zu ermöglichen, sei gescheitert. Auf die "drohende Gefahr" dürfe sich die Polizei nur noch in einem sehr schmalen Anwendungsbereich berufen. Nötig sei nun eine bürgerrechtskonforme Neufassung der Generalklausel.«
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