Das Innenministerium verkürzt die Frist zur Ausgabe der Unterlagen auf 20 Tage vor dem Wahltermin am 8. März. Vor allem in Großstädten werden Probleme befürchtet:
»Wer seine Stimme vor der bayerischen Kommunalwahl am 8. März 2026 per Brief abgeben möchte, muss sich auf einen stark verkürzten Abstimmungszeitraum einstellen. Die Kommunen dürfen die Wahlscheine frühestens 20 statt bislang 41 Tage vor dem Wahlsonntag verteilen. Diese Fristhalbierung in der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung hat das Innenministerium Mitte Juli verkündet. Zuerst hatte die FAZ über die Änderung berichtet.
Das Hauptziel sei, „einer zunehmenden Vorverlagerung des Wahlkampfes entgegenzuwirken“, wie das Innenministerium in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der Grünen mitteilte. Briefwähler würden ihr Votum oft weit vor dem Wahlsonntag abgeben und deshalb „nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen reagieren“. Zudem werde „ein auf den Wahltag hin ausgerichteter Wahlkampf der Parteien und Wählergruppen erleichtert“. Auch Druckfehler in den Briefwahlunterlagen sollen durch eine höhere Vorlaufzeit reduziert werden.
„Die unsinnige Verkürzung der Briefwahl gegen den Protest des Städtetags verursacht riesige logistische Probleme und schadet der Demokratie“, kritisierte der Grünen-Abgeordnete Florian Siekmann, stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses. „Bei Urlaub oder Dienstreisen droht sogar die Gefahr, seine Stimme gar nicht mehr abgeben zu können.“«
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