Das neue Cannabis-Gesetz gewährt Amnestie für frühere Vergehen, die inzwischen nicht mehr geahndet werden. Allerdings sind in den Polizei-Datenbanken weiterhin Delikte gespeichert, die nach aktuellem Recht nicht mehr strafbar sind.
»Ein Unding, findet Florian Siekmann. In den vergangenen Jahren sei viel investiert worden, um polizeiliche Daten miteinander zu verknüpfen und mögliche Straftäter besser ausfindig zu machen. Das sei erst mal legitim, aber: „Wenn ich so viele Daten sammle, muss ich auch in der Lage sein, diese bürgerrechtsfreundlich zu bereinigen, ohne Tausende Einzelfallanträge zu bearbeiten“, sagt er. Betroffenen sei oft gar nicht bewusst, dass ihre Daten gespeichert sind. Siekmann befürchtet, dass bei Kontrollen von Personen, bei denen der Polizei ein BTM-Delikt angezeigt wird, strenger hingeschaut würde. Zumal in Bayern, wo bei Cannabis schon in kleinsten Mengen „sehr repressiv“ vorgegangen worden sei.«
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