»Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen erstmals, dass mindestens zwei Landeskriminalämter (LKAs) auf Daten kommerzieller Anbieter zurückgegriffen haben. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern gab an, kommerziell gehandelte Standortdaten von Smartphone-Nutzern eingesetzt zu haben. Experten halten das für rechtswidrig, da die Daten eigentlich zu Werbezwecken erhoben werden.
Das LKA Bayern ließ mit Verweis auf Geheimschutzgründe offen, ob es Daten von Datenhändlern einsetzt. Es könne zur Nutzung von Werbedaten keine Auskunft erteilen, schreibt das LKA in München auf Anfrage von BR und netzpolitik.org. Denn das könnte offenlegen, wie Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden arbeiten, und dadurch ihre Arbeit gefährden.
Für Florian Siekmann, den innenpolitischen Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag, lässt "das Mauern der Presse und uns gegenüber" nicht Gutes ahnen. Sensible Standortdaten ermöglichten Bewegungsprofile und Überwachung, "sie dürfen deshalb meist nur nach richterlichem Beschluss erhoben werden – und das ist auch gut so. Ein Einkauf solcher in der Regel rechtswidrig verkaufter Daten auf dem Graumarkt wäre ein Skandal".
Siekmann verlangt Aufklärung von der bayerischen Staatsregierung: Innenminister Joachim Hermann (CSU) müsse umgehend erklären, ob die bayerische Polizei Standortdaten von Bürgern und Bürgerinnen eingekauft habe und zu welchem Zweck. Siekmann kündigte an, eine parlamentarische Anfrage an den Innenminister zu richten.«
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