Wer sein Mandat ausnutzt, um sich persönlich zu bereichern, soll nun strafrechtlich verfolgt werden können, auch außerhalb des Parlaments. Die bisherige Rechtslage hatte beispielsweise eine Verurteilung von Politikern in der Maskenaffäre verhindert:
»Der Bund ist jetzt tätig geworden und hat den Paragrafen 108f geschaffen. Nun könne vieles strafrechtlich verfolgt werden, was das Bayerische Abgeordnetengesetz untersage, erklärt Florian Siekmann von den Grünen im Landtag: "Das heißt: Das, was im Abgeordnetengesetz verboten ist, kann jetzt von den Staatsanwaltschaften verfolgt und ermittelt werden. Und am Ende wird sowohl nach Strafrecht bestraft als auch nach dem Abgeordnetengesetz der geldwerte Vorteil wieder einkassiert."«
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